Verkehrswidriges Wenden: Auch wer reinfährt, haftet zur Hälfte

Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug hineinfährt, obwohl er hätte bremsen können, haftet zu 50% mit. Hierauf weist das LG Hanau hin.

Ein Kfz-Fahrer hatte zum Wenden auf der Straße angesetzt, musste dann aber quer auf seiner Spur stehen bleiben, weil die Gegenfahrbahn nicht frei war. Der hinter ihm Fahrende bemerkte dies zwar, fuhr aber dennoch in das querstehende Fahrzeug hinein.

Er gab an, er habe darauf vertraut, dass das andere Fahrzeug rechtzeitig die Spur verlassen würde. Vor der Kollision hatte er noch gehupt und war langsamer gefahren. Ganz abgebremst hatte er aber nicht.

Fehlende Rücksichtnahme vs. verkehrswidriges Wenden

Gleichwohl meinte er, der andere Fahrer müsste den Schaden vollständig allein tragen. Das LG Hanau entschied anders: Beide Fahrer seien für den Unfall zu gleichen Teilen verantwortlich.

Der eine habe verkehrswidrig gewendet, der andere sei ohne zwingenden Grund in das querstehende Kfz hineingefahren, obwohl er die Kollision durch vollständiges Abbremsen hätte verhindern können. Damit hat er laut Gericht gegen das allgemeine verkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot verstoßen.

LG Hanau, Beschluss vom 13.06.2023 - 2 S 62/22

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. September 2023.

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