Kfz-Gutachter muss bei erkennbar fehlender Neutralität nicht bezahlt werden

Ein Geschädigter muss ein nach einem Verkehrsunfall beauftragtes Kfz-Schadensgutachten selbst bezahlen, wenn der Gutachter erkennbar nicht neutral ist, weil er zum selben Unternehmen wie die Werkstatt gehört. Das hat das LG Hanau entschieden und der Klage einer Versicherung stattgegeben.

Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Schadensgutachten setze voraus, dass der Gutachter im Verhältnis zu der Reparaturwerkstatt neutral ist. Andernfalls sei das Gutachten ungeeignet und der Geschädigte müsse die Kosten jedenfalls dann selbst tragen, wenn er dies erkennen konnte, so das Amtsgericht Hanau (Urteil vom 18.10.2023 - 39 C 30/23).

Im entschiedenen Fall war das laut AG der Fall, da das Sachverständigenbüro und die Werkstatt zu derselben Gesellschaft gehörten. Auch habe der Geschädigte das erkennen müssen. Denn die gleichzeitige Beauftragung von Begutachtung und Reparatur auf demselben Formular habe ebenso auf eine Verflechtung hingewiesen, wie die gleichlautende Anschrift. Auch sei der Name der zuständigen Person für die Reparatur mit demjenigen des Inhabers des Sachverständigenbüros identisch.

LG Hanau, Urteil vom 18.10.2023 - 39 C 30/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 5. Dezember 2023.