Bar überklebt "Yoko"
Jens Kristian Peichl, der Anwalt des Barbesitzers Nima Garous-Pour, hält die Entscheidung des Gerichts für falsch – von einer Verwechslungsgefahr könne keine Rede sein. Er kündigte deshalb am 18.08.2017 an, Widerspruch einzulegen. Vorerst habe man sich jedoch an das Verbot gehalten und den Namensbestandteil "Yoko" überklebt.
Mietvertrag gekündigt
Ob der Widerspruch erfolgreich sein wird oder nicht, eine Zukunft gibt es für die nunmehr "Mono Bar" nicht: Seit dem vergangenen Wochenende ist sie geschlossen, bestätigte Peichl. Grund hierfür sei nicht Yoko Ono, sondern ein jahrelanger Streit zwischen Garous-Pour und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.