LG Hamburg: Yoko Ono erzwingt Namensänderung für Hamburger Szene-Kneipe

Wegen einer Klage der John-Lennon-Witwe Yoko Ono muss die Hamburger Szene-Kneipe "Yoko Mono Bar" im Karolinenviertel nach 17 Jahren ihren Namen ändern. Die Künstlerin und Witwe des Beatles-Sängers hatte zuvor über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei gegen den Namen geklagt. Das Hamburger Landgericht gab ihr Recht und erließ am 12.07.2017 eine einstweilige Verfügung (Az.: 318 O 195/17), inklusive Strafandrohung über 250.000 Euro. Der Name der Bar sei dem Yoko Onos zu ähnlich, sagte ein Gerichtssprecher am 18.08.2017 in Hamburg. Zuvor hatte das "Hamburger Abendblatt" berichtet.

Bar überklebt "Yoko"

Jens Kristian Peichl, der Anwalt des Barbesitzers Nima Garous-Pour, hält die Entscheidung des Gerichts für falsch – von einer Verwechslungsgefahr könne keine Rede sein. Er kündigte deshalb am 18.08.2017 an, Widerspruch einzulegen. Vorerst habe man sich jedoch an das Verbot gehalten und den Namensbestandteil "Yoko" überklebt.

Mietvertrag gekündigt

Ob der Widerspruch erfolgreich sein wird oder nicht, eine Zukunft gibt es für die nunmehr "Mono Bar" nicht: Seit dem vergangenen Wochenende ist sie geschlossen, bestätigte Peichl. Grund hierfür sei nicht Yoko Ono, sondern ein jahrelanger Streit zwischen Garous-Pour und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.

LG Hamburg, Keine Angabe vom 12.07.2017 - 318 O 195/17

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2017 (dpa).

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