Täter nimmt nach Vergewaltigung Geld und verabschiedet sich mit Handkuss
Die 82-jährige Frau aus Hamburg hatte am Morgen des 08.07.2017 ihre Balkontür zum Lüften geöffnet, als ein Mann über die Balkonbrüstung ihrer Erdgeschosswohnung einsteigt. Der Eindringling stößt die seh- und gehbehinderte Seniorin in Nachthemd und Morgenmantel zu Boden und vergewaltigt sie. Insgesamt viermal. Nach einer Stunde hat der Täter genug. Er reißt der misshandelten Frau zwei 50-Euro-Scheine aus dem Portemonnaie. Dann sagt er "Tschüss“, entschuldigt sich bei ihr und gibt ihr - ein bizarres Detail - an der Wohnungstür noch einen Handkuss. Zwei Tage später, am 10.07.2017, nimmt die Polizei einen 29-Jährigen Mazedonier in der Nähe fest.
Speichel- und Spermaspuren am Tatort
An der Schuld des Angeklagten gibt es für die Strafkammer keinen Zweifel. Die Ermittler haben nicht nur zahlreiche Speichel- und Spermaspuren gefunden, sondern auch das Handy des 29-Jährigen, das ihm bei der Tat aus der Hose fiel. Der Mazedonier hat kein Geständnis abgelegt, sondern einen "Filmriss“ geltend gemacht. Er habe jedoch erklärt, den Angaben der 82-Jährigen nicht widersprechen zu wollen, sagt der Richter. Damit habe er ihr eine sehr detaillierte Befragung vor Gericht erspart. Außerdem habe er die Tat in seinem Letzten Wort bedauert.
Intelligenzminderung beim Angeklagten diagnostiziert
In dem fast dreimonatigen Prozess hat das Gericht große Anstrengungen unternommen, den Geisteszustand des Angeklagten von Gutachtern klären zu lassen. Ergebnis: Er habe eine erhebliche Intelligenzminderung, eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung", sei marihuana- und kokainabhängig, Gelegenheitstrinker und seit 2014 an HIV erkrankt. Er sei aber weder geisteskrank noch hirngeschädigt, "was das Ganze besser erklärbar gemacht hätte“, sagt Richter Haller. Der 29-Jährige sei bei der Tat äußerst berechnend und umsichtig vorgegangen. Vor der ersten Vergewaltigung habe er der Frau noch das Asthmaspray gereicht, um das sie gebeten hatte. "Um es platt zu sagen: Der Angeklagte ist nicht krank, sondern einfach nur böse".
Angeklagter schon als Jugendlicher kriminell
Um den Angeklagten sei es traurig bestellt. Als kleines Kind sei er nach Deutschland gekommen und ohne Mutter aufgewachsen. In seinem Leben habe er bislang "rein gar nichts Gutes oder Sinnvolles zustande gebracht". Einen Schulabschluss habe er nicht geschafft. Als krimineller Jugendlicher sei er in ein Heim eingewiesen worden. Dort habe er eine Malerlehre abgebrochen. Im Folgenden sei er immer wieder durch Körperverletzungen, Raub, Betrug und Diebstahl aufgefallen. Erst kurz vor der letzten Tat war er aus dem Gefängnis auf Bewährung freigelassen worden. Die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin, mit der er einen sechsjährigen Sohn habe, sei gescheitert.
Frau leidet bis heute unter der Tat
Die alte Frau leidet bis heute unter der Tat, körperlich und psychisch. Sie trug zahlreiche schmerzhafte Verletzungen davon und musste sich einer HIV-Vorsorge mit schweren Nebenwirkungen unterziehen. Die Frau traue sich kaum noch aus dem Haus oder auch nur die Fenster zum Lüften zu öffnen, sagt Haller. Sie leide unter Schlafstörungen.