LG Hamburg: RTL unterliegt in Rechtsstreit um Bericht über Pflegeheime

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28.04.2017 entschieden, dass der private Fernsehsender RTL nicht mehr behaupten darf, dass Bewohner von Einrichtungen der Marseille-Kliniken AG unterernährt seien, weil sie zu wenig zu essen bekommen hätten. Dies erklärte ein Gerichtssprecher am 02.05.2017. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das RTL-Magazin "Extra" eine Richtigstellung verlesen. Auch für möglicherweise entstandene Schäden durch die Sendung vom 14.12.2015 müsste der Sender aufkommen. Der Branchendienst "Meedia" hatte zuerst darüber berichtet.

RTL will in Berufung gehen

Die Frage der Unterernährung bei Senioren und der Essensversorgung sei ein komplexes Thema, betonte der Gerichtssprecher. RTL habe im Prozess die ehrenrührigen Vorwürfe nicht beweisen können. Das am 28.04.2017 verkündete Urteil liege noch nicht in Endfassung vor. Einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Fassung an die Streitparteien könne Berufung eingelegt werden. RTL kündigte bereits Rechtsmittel an. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen, weil wir unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltsplicht wahrheitsgemäß berichtet haben. Deswegen werden wir selbstverständlich in die Berufung gehen", sagte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer.

LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2017

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017 (dpa).

Mehr zum Thema