Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 28.04.2017 entschieden, dass der private Fernsehsender RTL nicht mehr behaupten darf, dass Bewohner von Einrichtungen der Marseille-Kliniken AG unterernährt seien, weil sie zu wenig zu essen bekommen hätten. Dies erklärte ein Gerichtssprecher am 02.05.2017. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das RTL-Magazin "Extra" eine Richtigstellung verlesen. Auch für möglicherweise entstandene Schäden durch die Sendung vom 14.12.2015 müsste der Sender aufkommen. Der Branchendienst "Meedia" hatte zuerst darüber berichtet.
LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2017
Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017 (dpa).
LG Hamburg, Unterlassungsverfügung gegen Ausstrahlung einer Fernsehsendung, MMR-Aktuell 2016, 378289