Wegen der beinahe tödlichen Schüsse auf einen Rockerboss im Hamburger Stadtteil St. Pauli hat das Landgericht Hamburg am 03.06.2019 einen 28-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die 24 Jahre alte mitangeklagte Freundin des Mannes erhielt eine Strafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Die Strafkammer zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte sie und einen unbekannten Schützen zu dem Mordversuch am 26.08.2018 angestiftet hatte.
Rockerboss seit den Schüssen gelähmt
Auf den Hells Angel wurden fünf Schüsse abgegeben, als er mit seinem Bentley vor einer Ampel am Millerntor hielt. Der 38-Jährige wurde lebensgefährlich an Kopf und Oberkörper verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die 24-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, den Wagen gefahren zu haben, aus dem heraus der Schütze auf den Hells Angel feuerte. Sie habe aber nicht gewusst, was der Unbekannte vorgehabt habe, als er bei ihr eingestiegen sei. Der Schütze ist flüchtig.
Gericht geht von Racheakt aus
Der Anschlag war nach Überzeugung der Strafkammer ein Racheakt. Gut zwei Jahre zuvor war das Paar Opfer eines ähnlich heimtückischen Überfalls im Stadtteil Schnelsen geworden. Dabei hatten die beiden Deutschen schwere Schussverletzungen erlitten.
Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerwG, Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Vereinsverbot - Hells Angels, BeckRS 2018, 2862
BGH, Verbotene Kennzeichen der Hells Angels, NStZ 2017, 481
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BVerwG weist Klage gegen Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn” ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.12.2018,
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