Kokain im Spargel: Lange Haftstrafen für Gemüsehändler und Buchhalter

In einem Prozess um den Schmuggel von 2,3 Tonnen Kokain - versteckt in drei Schiffscontainern voller Spargeldosen - hat das LG Hamburg am Montag einen 60-jährigen Gemüsehändler zu elf Jahren und seinen Buchhalter zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Der Gemüsehändler aus Köln wurde wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Drogenhandel, sein gleichaltriger Buchhalter wegen Beihilfe zur Einfuhr und zum Handel mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Das LG entsprach mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt (Urteil vom 26.02.2024 - 639 KLs 8/23).

Bei der Strafzumessung wurde mildernd berücksichtigt, dass das Rauschgift nicht auf den Markt kam. Strafverschärfend wertete die Kammer die gewaltige Menge. Der Wirkstoff habe ein Gewicht von 2.238 Kilo gehabt. Das seien 68 Millionen Konsumeinheiten. Nach Angaben des Zolls kostet ein Gramm Kokain für Endverbraucher etwa 50 Euro. Der Schwarzmarktwert der geschmuggelten Menge dürfte also bei 115 Millionen Euro gelegen haben.

Zoll fing Ladung im Hamburger Hafen ab

Dem Gericht zufolge hatte das Kokain, verborgen in drei Containern mit Dosenspargel, im Sommer 2022 von Peru über Hamburg in die Niederlande geliefert werden sollen. Die beiden türkischen Angeklagten aus Köln waren mehrere Monate zuvor von einem Hintermann auf dem Kölner Großmarkt angesprochen worden und hatten zunächst eine Probelieferung vereinbart. Vor der eigentlichen Drogenlieferung informierten die peruanischen Behörden ihre deutschen Kollegen.

Der Zoll fing die Ladung im Hamburger Hafen ab und tauschte das Rauschgift gegen einen Ersatzstoff mit Katzenstreu aus. Dann fuhr ein verdeckter Ermittler den Lastwagen mit zwei Containern nach Köln. Die beiden angeklagten Männer sorgten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Marayke Frantzen dafür, dass die Fracht umgehend in Richtung Rotterdam weitertransportiert wurde.

Doch schon beim Umladen zeigten sich die Abnehmer bei einer Prüfung der vermeintlichen Kokainlieferung skeptisch. Noch am selben Tag hätten die Angeklagten aus den Niederlanden die Nachricht bekommen, dass unter den Spargeldosen kein Kokain gewesen sei. Die beiden Kölner Gemüsehändler sollten trotzdem für ihre Dienste bezahlt werden, doch dazu kam es nicht mehr. Die Ermittler nahmen die beiden Männer fest.

LG Hamburg, Urteil vom 26.02.2024 - 639 KLs 8/23

Redaktion beck-aktuell, gk, 27. Februar 2024 (dpa).

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