Schmerzensgeld "nur ein erster Schritt"
Zuerst hatte die "Hamburger Morgenpost" über den Fall berichtet. Der Anwalt der 50 Jahre alten Klägerin sagte dem Blatt, das Schmerzensgeld sei nur ein erster Schritt. Wenn kurzfristig keine Einigung erzielt werden könne, so werde ein weiterer Prozess zur Schadenshöhe, in dem es etwa um Therapien oder Zuzahlung zu Medikamenten gehe, geführt werden müssen. Er nannte die Summe von bis zu 850.000 Euro.
Mittel zur Thrombose-Prophylaxe nicht vertragen
Die 50-Jährige aus Hamburg hatte sich laut Gericht im April 2015 einer Herzoperation unterzogen, die erfolgreich verlief. Die Patientin bekam im Krankenhaus ein Mittel zur Thrombose-Prophylaxe, das sie aber nicht vertrug. Das bemerkten die Ärzte nach Ansicht eines Gutachters zu spät, obwohl es dafür deutliche Anzeichen gab. Die Frau, die über Schmerzen klagte, habe über Tage hinweg zunächst nur Schmerzmittel bekommen, berichtete der Gerichtssprecher. In der Folge kam es laut Kammer zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung in den Unterschenkeln. Zuerst hätten die Ärzte eine schmerzhafte operative Öffnung der Beine angesetzt. "Doch das reichte nicht aus, beide Unterschenkel mussten schließlich abgenommen werden", sagte der Sprecher. Die Klägerin habe erklärt, bis heute habe sie beim längeren Tragen von Prothesen zu große Schmerzen und sei deshalb täglich auf den Rollstuhl angewiesen. Sie leide zudem unter den psychischen Folgen der Amputation.