Krankenkasse erwähnte Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht
Wie die VZ schreibt, teilte die HEK zum Jahreswechsel 2015/2016 ihren Versicherten mit, dass ihr Zusatzbeitrag "weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt". Die Erhöhung des Beitragssatzes erwähnte die Kasse nicht, und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht drehte die HEK zu ihrem Vorteil um: "Mit jeder Änderung des individuellen Zusatzbeitragssatzes entsteht auch ein Kündigungsrecht. Deshalb empfehlen Sie uns gerne Freunden und Verwandten, die ebenfalls von den Vorteilen der Business-K(l)asse profitieren möchten."
LG: Sonderkündigungsrecht verschleiert
Laut VZ stellte das LG in seinem Urteil dazu fest: Die HEK "klärt in ihrem Schreiben nicht hinreichend über das durch die Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags (...) konkret entstandene Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder auf und erfüllt daher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V." Die Kasse stelle gerade keinen Zusammenhang zwischen der eigenen Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags und einem Kündigungsrecht her. Das Schreiben verschleiere gerade die Möglichkeit der Kündigung, statt darüber aufzuklären.