Folgen der Nachrüstung nicht zumutbar
Wie der NDR meldete, hat der Fahrer des VW Tiguan im zugrundeliegenden Fall trotz Nachrüstung Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Käufer eines Pkw erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält. Als Folge der Nachrüstung könne das drei Jahre alte Auto zudem schneller verschleißen. Nach Auffassung der Richter sei dies dem Erwerber eines Pkw nicht zumutbar.
VW gibt sich gelassen
Die VW-Zentrale in Wolfsburg zeigte sich gegenüber dem NDR wenig besorgt und betonte, das Hamburger Urteil sei nur eines von vielen. Dabei verwies das Unternehmen auf andere Gerichte, die häufig zugunsten der Autohersteller entschieden hätten. Sollte VW Hamburg in Berufung gehen, werde der Autokäufer sehr wahrscheinlich doch noch verlieren, so Volkswagen gegenüber dem NDR. Der Verkehrsclub Deutschland ist dagegen der Auffassung, dass das Urteil den Druck auf VW und andere Autohersteller erhöht.
LG Hamburg
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2018.
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