Nach Überzeugung des LG ist Titelstory unwahr
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist." Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen. Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die "Bunte" einen Informanten hatte. Von dessen Zuverlässigkeit habe sich die Kammer kein Bild machen können.
Recherche verhindert höhere Geldstrafe
Die Zeitschrift habe auch recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung höher ausgefallen, so die Richterin. Das Gericht bemängelte, dass die "Bunte" nicht bei der Pressesprecherin von Schumacher nachgefragt habe. Dass diese in der Vergangenheit keine Angaben zum Gesundheitszustand gemacht habe, sei kein Grund, nicht nachzufragen. Die Zeitschrift habe sich allerdings bei einem Arzt erkundigt, ob es überhaupt denkbar sei, dass ein Unfallopfer nach einer so schweren Verletzung wie bei Schumacher wieder gehen könne. Bei dem Arzt habe es sich um einen Freund des ehemaligen Handballers Joachim Deckarm gehandelt, der Jahre zuvor ebenfalls bei einem Unfall schwer verletzt wurde. Diese Bemühungen seien zu berücksichtigen gewesen, auch wenn es sich nur um eine allgemeine Recherche handelte, sagte Käfer.
Zusätzliche Verbreitung der Aussage über "Bild"-Zeitung
Als erschwerend wertete das Gericht, dass die "Bunte" ihre Weihnachtsausgabe 2015 auch in der "Bild"-Zeitung bewarb. Die unwahre Aussage habe praktisch die ganze Titelseite der Zeitschrift eingenommen. Die Persönlichkeitsverletzung sei so schwer, dass nur eine Geldentschädigung in Frage gekommen sei. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100.000 Euro gefordert. Die Zeitschrift hatte sich bereits vor dem Urteil verpflichtet, die Behauptung nicht zu wiederholen.
Schwerer Unfall Schumachers 2013
Der heute 48-Jährige hatte Ende 2013 im französischen Wintersportort Méribel einen Skiunfall. Dabei erlitt er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Details über seinen Gesundheitszustand sind weiterhin nicht bekannt. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.