Lange Haftstrafen nach millionenschwerem Corona-Subventionsbetrug
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Im Corona-Jahr 2021 unterstützte der Staat viele Firmen, die infolge des Lockdowns in Bedrängnis geraten waren. Eine Hamburger Betrügerbande nutzte das aus und ergaunerte mit Scheinfirmen drei Millionen Euro. Rund 12,5 Millionen Euro hatten sie laut Staatsanwaltschaft beantragt. Das Landgericht Hamburg befand nun fünf Angeklagte des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs in 80 Fällen für schuldig und verurteilte sie zu teilweise langen Haftstrafen.

Aussage der Angeklagten nach Aktenlage

Wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorgehe, hätten die Angeklagten vorsätzlich gehandelt, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Hansen. Die Begehungsweise sei geeignet, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu gefährden. Die Angeklagten sollen unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gekauft und die Taten mit Hilfe von Strohmännern verübt haben. Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte und Chef der Bande machte im Prozess zwar Angaben, wie Hansen erklärte. Er habe seine Aussage aber an der Aktenlage ausgerichtet. Seine Erklärung sei nicht überzeugend und nicht von Reue geprägt gewesen. Er wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Ähnlich hätten auch zwei Mitangeklagte agiert, die zu sieben und fünf Jahren Haft verurteilt worden seien.

Hohe Strafe für Buchhalter mit Generalprävention begründet

Einen weiteren Angeklagten, der als Buchhalter für die Bande tätig war, verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu acht Jahren Haft. Der 48-Jährige bekam zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Die hohe Strafe begründete das Gericht mit der erforderlichen Generalprävention. Das Strafmaß müsse abschreckend wirken. Der Buchhalter habe eine Schlüsselstellung innegehabt. Von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern könne erwartet werden, dass sie grundsätzlich ehrlich handelten. Ebenfalls wegen Beihilfe erhielt die 32 Jahre alte Frau des Hauptangeklagten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie war die Einzige, der die Kammer ihre Reue abnahm. Darum setzte das Gericht ihre zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Die Frau muss allerdings 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Mit den Strafen blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der Taterträge von gut drei Millionen Euro an.

LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2023 - 618 KLs 2/22

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2023 (dpa).