Keine schwerwiegenden Verletzungen
"Sowohl die Zeugin als auch der Staatsanwalt konnten nach ambulanter Behandlung vor Ort wieder entlassen werden", hieß es. Auch der Angeklagte selbst wurde verletzt. Er kam auf die Krankenstation des Untersuchungsgefängnisses. Ein Gerichtssprecher erklärte, ersten Erkenntnissen zufolge solle es sich um Schnittverletzungen handeln. Im Gerichtssaal sei Alarm ausgelöst worden.
Angeklagter ist bereits verurteilter Gewaltverbrecher
Der 39-Jährige steht vor Gericht, weil er laut Anklage seiner früheren Partnerin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Er muss sich unter anderem wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. In erster Instanz war der Angeklagte zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem soll er der Frau gedroht haben, er werde wieder "durchdrehen" - damit soll er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft auf seine frühere Verurteilung wegen Mordes angespielt haben. Die Polizei war vor Ort und befragte Augenzeugen. Das Landeskriminalamt ermittelt.