Das LG Hamburg hat die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt (Urteil vom 26.06.2024 - 715 NBs 2/23). Miteinbezogen werde dabei ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
Haverbeck bereits mehrfach vorbestraft
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom AG Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung.
Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Haft trat sie bislang nicht an.