Kochen für 3,15 Euro pro Stunde: Gastronomen verurteilt

Drei Inder mussten für sehr wenig Geld viele Stunden in einer Hamburger Küche schuften. Dafür gab es nun Bewährungsstrafen für zwei Restaurantbetreiber.

Wegen Ausbeutung von Arbeitskräften sind zwei 51 und 53 Jahre alte Restaurantbetreiber vom LG Hamburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden (Urteil vom 06.09.2024 - 630 KLs 2/24). Sie sollen als Geschäftsführer einer GmbH Inder als Köche in einem Restaurant im Hamburger Stadtteil St. Georg beschäftigt haben, ohne ihnen die ursprünglich vereinbarten Löhne zu zahlen. Das Restaurant wurde von der GmbH betrieben.

Zudem nahmen die Geschäftsführer laut Anklage den drei Köchen nach deren Einreise die Pässe ab und brachten sie in einem Gemeinschaftszimmer unter. Der Stundenlohn der Köche habe höchstens 3,15 Euro betragen. Sie hätten monatlich 380 Stunden arbeiten müssen - ohne Anspruch auf Erholungsurlaub. Auf diese Weise sollen den Opfern Nettolöhne in Höhe von insgesamt rund 192.000 Euro vorenthalten worden sein. Zudem hätten die Angeklagten bei der Anmeldung der Köche falsche Angaben gemacht und so Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in Höhe von knapp 53.000 Euro nicht abgeführt.

Die Angeklagten wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, teilte das Gericht mit. Zudem müssen sie Geldbußen im vierstelligen Bereich zahlen. Den Sozialversicherungsschaden hatten die Männer kurz vor Schluss der Beweisaufnahme bereits ausgeglichen.

Die beiden Gastronomen waren auch wegen schweren Menschenhandels angeklagt. Dieser Vorwurf wurde aber im Verlauf der Verhandlung fallengelassen.

LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2024 -

Redaktion beck-aktuell, js, 9. September 2024 (dpa).