Im Dezember 2025 kursierte auf TikTok ein Video, das eine Zaubershow des Weltweihnachtscircus in Stuttgart zeigte. Darin kritisierte Malte Zierden – Influencer und Tierschützer – die Techniken des Zauberkünstlers, der sich für seine Darbietung einer Reihe weißer Tauben bediente. Nach erfolgloser Abmahnung landete die Sache mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg. Eine, so Zierden, "gruselige Angelegenheit", die sich nun zu seinen Gunsten wandte. Das LG untersagte nur eine Detailaussage. Im Übrigen habe Zierden zulässigerweise seine Meinung geäußert (Beschluss vom 5.3.2026 - 324 O 34/26).
So habe er die Showeinlagen mit lebenden Tieren etwa als "Tierquälerei" bezeichnen dürfen. Dass die Tiere – vermeintlich am freiwilligen Rückflug zum Zauberkünstler erkennbar – keine Angst gehabt hätten, verfange hier nicht. Die Aussage bleibe trotzdem eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht ergänzte, dass die Show indes nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben dürfte, worauf es hier jedoch nicht ankomme.
Auch die Einordnung der Tiere als "wehrlose Jungtauben" ließ das Gericht stehen. Die Bezeichnung als "wehrlos" sei eindeutig als Meinungsäußerung zu verstehen. Dass es sich bei den Tauben um "Jungtauben" handele, sei ebenso eine Frage des Meinens und Bewertens. Zum genauen Alter der eingesetzten Tauben habe Zierden in seinem Beitrag gerade nichts gesagt. Somit habe er bei den Zuschauerinnen und Zuschauern auch nicht etwa den Eindruck erweckt, der Zauberkünstler nutze gezielt Jungtiere aus, um diese einzuschüchtern. Für den Kommentar "Band nehmen, die Taube mit richtig Schmackes raus und einmal Karten ins Gesicht ballern" gelte nichts anderes.
Da die Tauben unstreitig mit Spezialkorsetts – etwa im Jackett des Zauberkünstlers – fixiert würden, dürfe Zierden hier von "eingenähten Taschen" sprechen. Das sei mindestens eine Meinungsäußerung, die auf tatsächlichen Anknüpfungspunkten beruhe. Dass die Tauben aus jenen "superengen" Fixierungen "ruckartig" rausgezogen würden, genieße hier ebenfalls den Schutz der Meinungsfreiheit.
Bänder am Geschirr, nicht am Fuß
Ob die Tauben wirklich, wie von Zierden erklärt, "völig wehrlos" und "voller Angst" in ihrem Geheimfach verweilten, spiele insofern keine Rolle. Nach Angaben des Künstlers berge das Fach – wohl in einem Tisch mit Käfig - einen Freiraum von lediglich 7cm. Ein Umstand, auf den Zierden seine Meinungsäußerung stützen durfte. Dass die dazu eingeblendete, gezeichnete, Grafik nicht maßstabsgetreu sei, schade nicht. Sie habe gar nicht den Anspruch gehabt, die wahren Platzverhältnisse abzubilden.
Einzig die Behauptung, der Künstler habe Bänder "am Fuß" der Tiere befestigt, wurde Zierden untersagt. Tatsächlich trügen diese Brustgeschirre, an denen wiederum Seile befestigt seien. Das Gericht bewertete dies als ehrabträgliche Tatsachenbehauptung, die somit gerade nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
In einem Statement auf TikTok freut sich Zierden über die Entscheidung und nennt sie einen Sieg für den Tierschutz. Er habe mit der Abmahnung erstmals rechtliche Konsequenzen für sein Engagement befürchten müssen und sei froh, das nun abschließen zu können. Er ergänzt, dass von ihm befragte Expertinnen und Experten – darunter eine Verhaltensbiologin und eine Tierärztin – Stress und Tierleid der eingesetzten Tauben nicht ausschließen könnten. Der Weltweihnachtscircus Stuttgart erklärte im Januar – wohl auch in Reaktion auf die Proteste in den Sozialen Netzwerken – künftig auf den Einsatz von Tieren gänzlich zu verzichten.


