Klarname im Urteil: Anwalt verklagt openjur

Rechtsprechungsdatenbanken sind aus der juristischen Arbeit nicht wegzudenken. Was aber, wenn die Anonymisierung lückenhaft bleibt? Ein Hamburger Anwalt klagte nun erfolglos gegen die Nennung seines Klarnamens.

In der Rechtsprechungsdatenbank "openjur" wurde der Name eines Anwalts in einem Beschluss nicht anonymisiert und war so für die Allgemeinheit einsehbar. Nach einem Hinweis des Juristen entfernte die Betreiberin den Namen. Der Anwalt klagte dennoch auf Unterlassung und Schadensersatz - ohne Erfolg.

Durch die Veröffentlichung liege zwar ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Anwalts vor, die Betreiberin der Datenbank habe aber in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, entschied das LG Hamburg (Urteil vom 09.05.2025 - 324 O 278/23). Den Beschluss in einem Verwaltungsverfahren, in dem der Klarname zu sehen war, habe openjur der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin entnommen. Es handele sich um eine sogenannte "privilegierte Quelle", der besonderes Vertrauen entgegengebracht werden dürfe. Openjur habe daher den Text nicht noch einmal kontrollieren und nachrecherchieren müssen.

Auch die DS-GVO helfe dem Anwalt nicht weiter, so das LG weiter. Die Arbeit von openjur erfolge zu journalistischen und wissenschaftlichen Zwecken und unterliege daher einer Bereichsausnahme. Es handle sich nicht nur um ein reines Datenarchiv, openjur fordere auch aktiv unveröffentlichte Urteile an und arbeite redaktionell an diesen. Durch diese meinungsbildende, redaktionelle Struktur sei eine Bereichsausnahme gemäß Art. 85 Abs. 2 DS-GVO einschlägig, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit erlaube. Die Klage des Mannes sei daher unbegründet.

Die Anonymisierungen erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, die Organisation obliegt den Gerichten selbst. Weil es dabei nicht selten zu Fehlern kommt, wird unter anderem in Hessen und Baden-Württemberg aktuell getestet, Urteile automatisiert und mit Hilfe von KI zu anonymisieren. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten und so mehr Urteile zu veröffentlichen um mehr Zugang zur Rechtsprechung zu schaffen.

LG Hamburg, Urteil vom 09.05.2025 - 324 O 278/23

Redaktion beck-aktuell, js, 27. Mai 2025.

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