LG Halle: Tat­sa­chen­be­stä­ti­gungs­klau­sel einer Part­ner­ver­mitt­lung be­nach­tei­ligt Part­ner­su­chen­de

Eine Klau­sel in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen einer Part­ner­ver­mitt­lung, wo­nach der Kunde mit Ver­trags­ab­schluss an­er­kennt, be­reits eine be­stimm­te An­zahl von Part­ner­vor­schlä­gen er­hal­ten zu haben, ist rechts­wid­rig. Dies er­gibt sich aus einem Ur­teil des Land­ge­richts Halle vom 19.01.2018. Ent­spre­chen­de Re­ge­lun­gen wür­den die Part­ner­su­chen­den un­an­ge­mes­sen be­nach­tei­li­gen. Im zu­grun­de­lie­gen­den Ver­fah­ren hatte die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bran­den­burg gegen den "Frei­zeit­club Julie" aus dem Ort Ka­bels­ketal in Sach­sen-An­halt ge­klagt (Az.: 6 O 192/17).

Ab­mah­nung blieb er­folg­los

Wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bran­den­burg jetzt mit­teil­te, hatte sich eine Ver­brau­che­rin aus Biesen­thal rat­su­chend an sie ge­wandt. Dar­auf­hin habe sie die Agen­tur be­reits im No­vem­ber 2016 ab­ge­mahnt und ver­geb­lich auf­ge­for­dert, die Ver­wen­dung die­ser Re­ge­lung zu un­ter­las­sen. Da die Part­ner­ver­mitt­ler keine Un­ter­las­sungs­er­klä­rung habe ab­ge­ben wol­len, habe die Ver­brau­cher­zen­tra­le vor dem LG Halle ge­klagt.

Tat­sa­chen­be­stä­ti­gungs­klau­seln sind un­wirk­sam

"Die Ver­brau­che­rin soll­te mit Ver­trags­un­ter­zeich­nung an­er­kannt haben, eine be­stimm­te An­zahl von Gut­schei­nen zur Ver­mitt­lung von Kon­tak­ten be­reits er­hal­ten zu haben. Damit woll­te sich die Firma be­stä­ti­gen las­sen, dass sie diese kon­kre­te Ver­trags­pflicht be­reits er­füllt hat", kri­ti­siert Sa­bi­ne Fi­scher-Volk, Ver­brau­cher­rechts­ex­per­tin der VZB. Sol­che Tat­sa­chen­be­stä­ti­gungs­klau­seln seien un­wirk­sam, da das Ge­gen­teil im Nach­hin­ein nur schwer zu be­wei­sen sei und Ver­brau­cher irr­tüm­lich den­ken wür­den, dass sie für eine Ver­trags­leis­tung zah­len müs­sen, die sie wo­mög­lich noch gar nicht er­hal­ten haben, be­ton­te Fi­scher-Volk.

LG Halle, Urteil vom 19.01.2018 - 6 O 192/17

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2018.

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