Nach einem Verkehrsunfall mit fünf Verletzten hat das Hagener Landgericht am 03.07.2017 zwei Raser verurteilt. Ein 46-jähriger Angeklagter wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, das zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der vorbestrafte Mitangeklagte erhielt dagegen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er absitzen muss.
Keine sicheren Anhaltspunkte für ein verabredetes Rennen
Von einem verabredeten illegalen Autorennen gehen die Richter allerdings nicht aus. Es gebe keine sicheren Anhaltspunkte für eine Absprache der beiden 46 und 34 Jahre alten Männer im Vorfeld, hieß es in der Begründung des Urteils. Zuvor war schon die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf eines Raser-Rennens abgerückt.
Mit mindestens Tempo 80 durch die Innenstadt
Für die Richter steht allerdings fest, dass die Angeklagten im Mai 2016 mit mindestens Tempo 80 durch die Innenstadt gefahren sind. Bei einem hektischen Lenkmanöver war eines der Fahrzeuge in den Gegenverkehr geraten und mit zwei weiteren Autos zusammengestoßen.
Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Walter, Der vermeintliche Tötungsvorsatz von „Rasern“, NJW 2017, 1350
Jansen, Der Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit bei nicht genehmigten Autorennen - eine systematische Betrachtung, NZV 2017, 214
Mitsch, Die Strafbarkeit illegaler Rennen de lege lata et ferenda, DAR 2017, 70
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag verabschiedet Gesetz: Illegale Straßenrennen künftig Straftat,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.06.2017, becklink 2007114
Illegale Autorennen: Rechtsausschuss will auch Einzelrennen unter Strafe stellen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.06.2017, becklink 2007089
Rechtsausschuss: Experten diskutieren über stärkere Bestrafung extremer Raser, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.06.2017, becklink 2007028
Bundesrat fordert höhere Strafen für illegale Autorennen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.09.2016, becklink 2004465
AG Köln: Bewährungsstrafe für Raser nach Autorennen mit tödlichem Ausgang, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.01.2016, becklink 2002111