LG Hagen verhängt Bewährungsstrafe nach Messerattacke auf Bürgermeister von Altena

Der Täter, der den Bürgermeister von Altena Ende November 2017 mit einem Messer attackiert hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Hagen hat den Mann am 11.06.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tat sei nicht als Mordversuch oder politisches Attentat, sondern als Kurzschlussreaktion zu werten, so das Hagener Gericht.

Bürgermeister mit 30 cm langem Küchenmesser bedroht

Einen Tötungsvorsatz vermochten die Richter ebenso wenig zu erkennen wie ein rechtsradikales oder fremdenfeindliches Motiv. Der Angeklagte hatte Bürgermeister Andreas Hollstein ein mehr als 30 Zentimeter langes Küchenmesser an den Hals gehalten. Bei dem Angriff rief der 56-Jährige Hollstein laut Urteil zu: “Ich steche dich ab. Mich lässt Du verdursten, aber holst 200 Ausländer in die Stadt.“ Der Bürgermeister, der für seine liberale Flüchtlingspolitik bekannt ist, erlitt eine oberflächliche Schnittwunde am Hals.

Tat war nicht politisch motiviert

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst als Mordversuch angeklagt, war davon aber im Verlauf des Prozesses wieder abgerückt, weil dem Angeklagten aus ihrer Sicht kein Tötungsvorsatz nachzuweisen war. Genau so urteilte schließlich auch das Hagener Schwurgericht. Die Hauptverhandlung habe “zweifelsfrei ergeben, dass es sich hier um eine ungeplante, spontane und völlig unüberlegte Tat gehandelt hat“, hieß es im Urteil. “Die Kammer möchte ausdrücklich betonen, dass es sich bei dieser Tat um kein politisches Attentat gehandelt hat“, erklärte Richter Jörg Weber-Schmitz. Die Tat sei nicht vergleichbar mit den zurückliegenden Attentaten auf Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble oder die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Angeklagter wollte Bürgermeister nur drohen

Der Angeklagte hatte den Messerangriff zwar gestanden, dabei aber immer beteuert, dass er dem Bürgermeister nur habe drohen wollen. Auslöser sei seine katastrophale finanzielle Situation gewesen. Auch von Fremdenfeindlichkeit könne keine Rede sein. Weil der Angeklagte den Stadtwerken knapp 130 Euro schuldig geblieben war, war ihm zu Hause das Wasser abgesperrt worden. Trinkwasser habe sich der 56-Jährige von einem drei Kilometer entfernten Friedhof besorgt. Andreas Hollsteins Anwalt Martin Düerkop hatte in seinem Plädoyer bereits den Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung von zweieinhalb Jahren Haft als viel zu milde kritisiert. “Es gibt keinen vernünftigen Umgang des Täters mit der Tat“, betonte Düerkop. Hollstein selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Redaktion beck-aktuell, Jörn Hartwich, 12. Juni 2018 (dpa).

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