Schmerzensgeld-Rekord: LG Göttingen spricht wegen Geburtsschäden eine Million Euro zu

Erstmals hat das LG Göttingen ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Ursache waren gravierende Fehler bei der Geburt einer Patientin, die heute schwerstbehindert ist. 

Das LG Göttingen hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Nach den Feststellungen der Arzthaftungskammer hatten Hebamme und Arzt bei der Geburt im Jahr 2016 mehrere grobe Fehler begangen. Es handelt sich um die höchste Summe, die das LG bislang zugesprochen hat, wie es selbst mitteilte (Urteil vom 14.08.2025 - 12 O 85/21).

Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass das medizinische Personal trotz des erkennbar schlechten Zustands des ungeborenen Kindes keinen Notkaiserschnitt eingeleitet habe. Auch nach der Geburt sei das Mädchen nicht ausreichend überwacht worden, habe zu wenig Sauerstoff erhalten und sei nicht rechtzeitig durch den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen behandelt worden.

Infolge dieser Versäumnisse leidet die Patientin heute an schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen. Sie kann weder sprechen noch selbstständig essen und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Eine Besserung ihres Zustands sei nach Einschätzung des Gerichts nicht zu erwarten.

Die gynäkologische Geburtsstation des Krankenhauses, in dem die Fehler passierten, ist inzwischen geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Göttingen, Urteil vom 14.08.2025 - 12 O 85/21

Redaktion beck-aktuell, cil, 20. August 2025.

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