LG Gießen verurteilt Sadisten mit Tötungsfantasien zu langjähriger Haftstrafe

Ein Mann aus Hessen hatte sich mit einer psychisch kranken Frau verabredet, um sie zu ermorden. Wegen dieses Plans ist er nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gießen war am 03.01.2017 überzeugt, dass der 57-Jährige den labilen Zustand der Frau aus Leipzig ausnutzen wollte, um seine sexuellen Tötungsfantasien auszuleben. Die Vorgehensweise des Angeklagten sei "über alle Maße perfide" gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsverkündung.

Täter kontaktierte gezielt suizidgefährdete Frauen

Der Mann hatte die 23-Jährige in einem Online-Forum kontaktiert, in dem sich suizidgefährdete Menschen austauschen. Schon bald habe er der Frau angeboten, sie zu erhängen und sie dazu auch gedrängt, befand das Gericht. Die Frau willigte ein - war aber nach Aussage eines Sachverständigen wegen einer Krankheit gar nicht in der Lage, diese Entscheidung zu treffen. Der Angeklagte dagegen wollte in der Verhandlung von einer Verabredung zum Töten nichts wissen. Er behauptet, es sei lediglich um Rollenspiele gegangen. Der Angeklagte und das Opfer trafen sich im April 2016 am Bahnhof in Gießen für sein Vorhaben, wo der Mann nach dem Hinweis eines Fernsehteams rechtzeitig festgenommen werden konnte. Offenbar hatte ein Bekannter der jungen Frau das TV-Team informiert.

Angeklagter hatte bereits andere Forumsbesucher kontaktiert

Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten einen “sexuellen Sadismus“ attestiert. Er sei aber dennoch steuerungsfähig und in der Lage gewesen, sich anders zu verhalten. Das Gericht warf dem Mann eine “hohe kriminelle Energie“ vor. Es gehe nicht darum, sexuelle Vorlieben zu ahnden, betonte die Vorsitzende. Der Angeklagte habe sich mit seinem Vorgehen strafbar gemacht. Der 57-Jährige, der unter anderem wegen Vergewaltigung vorbestraft ist, hatte nach Angaben des Gerichts bereits mehrfach in dem Online-Forum Frauen kontaktiert. In einem Fall soll er eine junge Frau tatsächlich zum Selbstmord getrieben haben.

Staatsanwalt: Der Angeklagte ist manipulativ und gefährlich

Auch der Vertreter der Anklage war überzeugt, dass es dem Mann nicht um Rollenspiele gegangen war: “Sie wollten töten. Deswegen suchen Sie sich hochgradig suizidale Menschen.“ Der Angeklagte sei ein manipulativer und gefährlicher Mensch, sagte der Staatsanwalt. Er hatte sieben Jahre Haft für den 57-Jährigen gefordert. Die Verteidigung verzichtete auf ein Plädoyer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2017 (dpa).

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