Drogen-Onlineshop 2019 abgeschaltet
Bei seiner Abschaltung im Jahr 2019 hatten die Ermittler vom bundesweit größten Drogen-Onlineshop gesprochen, der auch Merkmale einer legalen Plattform wie Mengenrabatte und Kundenkommentare gehabt haben soll. Die Gruppe, die teils als Bande agiert habe, sei davon ausgegangen, mit dem Geschäftsmodell Millionen verdienen zu können, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ging in ihrer umfangreichen Anklage auch davon aus, dass die Angeklagten mit dem Shop etwa eine Million Euro in Form der Kryptowährung Bitcoin eingenommen haben. Kiloweise Drogen wie Amphetamin, Marihuana oder Kokain und Ecstasy seien ab Herbst 2017 von den Niederlanden nach Deutschland gebracht worden, sagte der Vorsitzende. Die Ware wurde an verschiedene Orte bundesweit transportiert, darunter Ortenberg in Hessen. Sie soll dann verpackt und an die Kunden versendet worden sein.
Staatsanwaltschaft ging von 320 Straftaten aus
Der vor einem Jahr begonnene Prozess umfasste nur einen kleinen Teil der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Sie ging von insgesamt 320 Taten zwischen September 2017 und Februar 2019 aus. In Gießen ging es um insgesamt neun Vorwürfe und die Anfangszeit des Shops. Einige Fälle wurden eingestellt. Der Vorsitzende sagte, das Gericht sei sich bewusst, dass es sich bei den Feststellungen um den "kleinsten gemeinsamen Nenner handelt, der die sieben Angeklagten verbindet". Demnach hatte der Hauptangeklagte aus Bayern die Idee, einen Drogenversandhandel aufzumachen. Er kümmerte sich laut Gericht um die Bestellung der Betäubungsmittel, um Marketing und Verwaltung oder die Kundenbetreuung. Die anderen Männer hatten ihre jeweils eigenen Rollen inne, waren für Einfuhr oder Transport zuständig, waren Kurier oder "Laufbursche".
Über neun Jahre Haft für Hauptangeklagten
Die Männer im Alter zwischen 29 und 46 Jahren hatten die Vorwürfe überwiegend eingeräumt. Vier von ihnen wurden unter anderem wegen des "bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" verurteilt. Die übrigen Männer sah das Gericht nicht als Mitglied der Bande an, sie wurden teils als Helfer verurteilt oder für die Einfuhr der Drogen. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie neun Jahren und zwei Monaten für den Hauptangeklagten. Er soll zudem nach einer gewissen Zeit in Haft wegen seiner Kokainabhängigkeit in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Den Urteilen, die noch nicht rechtskräftig sind, war teilweise eine Verständigung unter den Prozessbeteiligten vorausgegangen.