Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert, weil der Angeklagten weder Totschlag noch fahrlässige Tötung habe nachgewiesen werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polin ihr Kind im Juli oder August 2022 nach der Geburt in einer öffentlichen Toilette im osthessischen Bad Hersfeld getötet hat. Ob die tödlichen fünf Brüche am Schädel des Babys durch einen Schlag, Tritt oder das Schleudern des Kopfes gegen eine Fläche verursacht wurden, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht mehr klären. Die Leiche des Babys war im Februar 2025 von Nachbarn in der Gefriertruhe entdeckt worden.
"Irgendwo angestoßen"
Der Aussage der Mutter, das Kind sei "vielleicht irgendwo angestoßen, als es rauskam", schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Schwere der Kopfverletzung hätte nach Angaben eines Sachverständigen nur ein Sturz aus mindestens drei Metern Höhe erklären können, was in der Toilettenanlage unmöglich war. Von einer geplanten Tötung gingen die Richter aber nicht aus. Das Gericht blieb im Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und ging von einem "minderschweren Fall" aus.
Berücksichtigt wurden unter anderem "die psychische Ausnahmesituation einer Mutter nach der Geburt" und ihre schwierige familiäre Situation, wie der Vorsitzende Richter Jörg Weddig erklärte. Die Angeklagte hat mit ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Kinder. Er wollte keine weiteren und sich seit geraumer Zeit von der Frau trennen. Die Schwangerschaft hatte sie ihrem Umfeld verheimlicht.


