LG Fulda: 14 Jahre Haft für tödliche Messerstiche in Asylbewerberunterkunft

Das Landgericht Fulda hat am 25.07.2018 einen heute 38-Jährigen aus Eritrea wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 03.09.2017 einen damals 32 Jahre alten Mitbewohner aus Somalia in einer Asylbewerberunterkunft im hessischen Kirchheim erstochen hat. Ein heute 25-jähriger Mitbewohner, der ebenfalls aus Somalia stammt, wurde mit demselben Messer lebensgefährlich verletzt.

LG sah behauptete Notwehr-Situation widerlegt

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Messerstiche gestanden, den Tatverlauf allerdings anders dargestellt. Er hatte gesagt, der später Getötete habe ihn zuerst angegriffen, und auch der 25-Jährige habe ihn töten wollen. Der Richter widerlegte das in der Urteilsbegründung mit zahlreichen Beweisen. Das Urteil entspricht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

LG Fulda, Urteil vom 25.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2018 (dpa).

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