LG Freiburg verurteilt Hussein K. wegen Mordes an Studentin zu Höchststrafe

Hussein K. ist als Mörder der Studentin Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am 22.03.2018 der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

Mehrfach vergewaltigte Studentin ertrank

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt, wo sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. "Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.

Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.

Hussein K. will im Affekt gehandelt haben

Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt. Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

LG Freiburg, Urteil vom 22.03.2018 - 22.03.2018 6 KLs 101 Js 37818/16 - Ak 4/17 jug.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2018 (dpa).

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