LG Freiburg: Erstes Urteil im Missbrauchsfall von Staufen rechtskräftig

Mehr als ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das erste Urteil in dem Fall rechtskräftig. Die Verteidigerin des ersten Angeklagten habe die Revision für ihren Mandanten zurückgezogen, sagte jetzt ein Sprecher des Landgerichts Freiburg gegenüber der Presse.

Kind wurde im Darknet angeboten

Der damals in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) werden dafür verantwortlich gemacht. Sie haben gestanden. Ihr Prozess läuft noch, ebenso wie das Verfahren gegen einen 33 Jahre alten Spanier.

Zehn Jahre Haft für 41-jährigen Deutschen

Das Gericht hatte im April 2018 einen 41 Jahre alten Deutschen zu zehn Jahren Haft, Sicherungsverwahrung und 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Gelegenheitsarbeiter aus der Nähe von Freiburg hatte gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Es war das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde und zu insgesamt acht Festnahmen und Anklagen führte. Neben dem 41-Jährigen waren weitere Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, manche von ihnen mit Sicherungsverwahrung. Diese Urteile sind den Angaben zufolge alle noch nicht rechtskräftig, weil Prozessbeteiligte Revision eingelegt haben.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2018 (dpa).

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