LG Freiburg: "Lebenslang" für Mord an WG-Mitbewohnerin aus Hass auf Religion

Nach dem Mord an einer religiösen Frau in einer Studenten-Wohngemeinschaft in Freiburg ist der Täter zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 25-Jährige habe die Tat geplant und sei trotz einer Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig, entschied das Landgericht Freiburg am 30.01.2017. Seine Unterbringung in der Psychiatrie sei daher rechtlich nicht möglich (Az.: 1 Ks 200 Js 25123/16).

Antitheist tötete kirchlich aktive Mitbewohnerin

Der 25-Jährige hatte zugegeben, im August 2016 aus Hass und Verachtung seine Mitbewohnerin getötet zu haben. Wegen deren Religiosität habe er die junge Frau verachtet und mit einem Messer erstochen. Die 31-Jährige, die aus Paderborn in Nordrhein-Westfalen stammte, starb am Tatort. Sie war Christin und kirchlich aktiv. Der aus Baden-Württemberg stammende Mann bezeichnete sich selbst als Antitheist – jemand, der jeden Glauben ablehnt. Täter und Opfer lebten gemeinsam in einer Wohnung.

LG Freiburg, Urteil vom 30.01.2017 - 30.01.2017 1 Ks 200 Js 25123/16

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2017 (dpa).

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