Das Landgericht Frankfurt hat Italiens Innenminister Matteo Salvini untersagt, über seinen Twitter-Account ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" zu veröffentlichen. Hält sich der Chef der rechten Lega nicht an die einstweilige Verfügung, droht ihm in Deutschland ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – oder eine Haftstrafe. Eine Sprecherin des LG bestätigte am 13.08.2019 eine entsprechende einstweilige Verfügung vom Vortag (Beschluss vom 12.08.2019, Az.: 2-06 O335/19).
Lifeline beruft sich auf Urheberrechtsverletzung
Das umstrittene Foto wurde von "Lifeline"-Kapitän Friedhold Ulonska gemacht. "Matteo Salvini verwendet im Rahmen seiner Hetze gegen uns Seenotretter Fotomaterial, welches von mir aufgenommen wurde. Er hat mich nicht gefragt, ob er das darf", begründete der Kapitän in einer Mitteilung sein Vorgehen. Der Vorsitzende des Vereins "Lifeline", Axel Steier, kündigte an, vergleichbare Urheberrechtsverletzungen auch in Zukunft konsequent verfolgen zu lassen.
Beschluss betrifft nur Veröffentlichungen in Deutschland
Ulonskas Anwälte hatten sich für die Durchsetzung ihres Anspruchs das LG Frankfurt ausgesucht. Wenn der Ort der Urheberrechtsverletzung nicht exakt bestimmt werden kann, darf in Deutschland der Gerichtsstand frei gewählt werden ("fliegender Gerichtsstand"). Der Beschluss gilt laut einer Gerichtssprecherin ausschließlich für Veröffentlichungen in der Bundesrepublik.
Redaktion beck-aktuell, 14. August 2019 (dpa).
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