LG Frankfurt am Main: Neckermann-Insolvenzverwalter erhält vermutlich keinen Schadensersatz von Unternehmensführung

Im Prozess um die Neckermann-Pleite im Jahr 2012 hat der Insolvenzverwalter einen deutlichen Dämpfer erhalten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat bei der Prozesseröffnung am 02.04.2019 klar erkennen lassen, dass es die Klage auf 19,8 Millionen Euro Schadenersatz gegen die ehemalige Geschäftsführung mangels damaliger Absehbarkeit der Pleite nicht für erfolgversprechend hält und deshalb einen Vergleich angeregt (Az.: 2-21 O 182/17).

Insolvenzverwalter verklagte Geschäftsführung und Aufsichtsrat auf Schadensersatz

Der Insolvenzverwalter Michael Frege von der Kanzlei CMS hat die damalige Geschäftsführung des Versandhandels sowie den gesamten Aufsichtsrat verklagt, weil diese die Insolvenz zu spät erkannt hätten. Das Gericht verlangte nun eine genauere Aufstellung der angeblich unberechtigten Zahlungen, brachte das Problem der möglichen Verjährung im Jahr 2017 zur Sprache und zeigte sich auch kritisch gegenüber dem Zeitpunkt, an dem die Pleite nach Ansicht von CMS klar erkennbar war.

Kläger: Pleite nach Ablehnung des Verdi-Konzepts durch Hauptinvestor erkennbar

Der Insolvenzverwalter nannte dafür den 23.05.2012, als der Hauptinvestor Sun Capital ein Konzept der Gewerkschaft Verdi zur Fortführung abgelehnt hatte und seinerseits Bedingungen für eine weitere Finanzspritze von rund 25 Millionen Euro aufstellte. Darin war unter anderem ein "Null-Sozialplan" enthalten, in dessen Folge rund 1.400 Beschäftigte bei ihrer Entlassung keine Abfindungen erhalten sollten. Dies sei zuvor noch nie da gewesen und für Verdi nicht annehmbar gewesen, meinte der Anwalt des Insolvenzverwalters.

LG sieht "positiver Fortführungsprognose"

Das Gericht sah dies vorläufig anders. Der Vorsitzende Richter Lars Iffländer nannte die anschließenden Güteverhandlungen mit Verdi und weiteren Sanierungsbemühungen als starke Indizien, dass noch eine “positive Fortführungsprognose“ bestanden habe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen würde. Tatsächlich hat das Unternehmen erst am 18.07.2012 den Antrag gestellt. Das Gericht fällte zunächst keine Entscheidung und regte erneut einen Vergleich an.

LG Frankfurt a. M. - O 182/17

Redaktion beck-aktuell, 2. April 2019 (dpa).