Ordnungsgeld gegen Zuschauer eines Mordprozesses nach Zeugenbeeinflussung

Im Prozess um den mutmaßlichen Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof vor dem Frankfurter Landgericht ist gegen zwei Zuschauer ein Ordnungsgeld verhängt worden. Sie müssen jeweils 750 Euro zahlen, weil sie im Gerichtssaal mitgeschrieben und auf dem Flur Informationen aus dem Saal an Zeugen weitergaben, die auf ihre Aussage warteten. Der Vorsitzende Richter zeigte sich am 28.08.2020 empört über das Verhalten.

Veränderte Beweislage bezüglich Täterschaft

In dem seit Monaten laufenden Prozess wird einem 56-jährigen Deutschen die Tötung seiner ehemaligen 22 Jahre alten Lebensgefährtin auf einem Reiterhof in Hofheim-Langenhain im Main-Taunus-Kreis zur Last gelegt. Zuletzt hatte sich die Beweislage erheblich geändert. In mehreren Zeugenaussagen wurde der heute 17 Jahre alte Sohn des Angeklagten als möglicher Täter ins Spiel gebracht. Dieser soll seiner Mutter und früheren Ehefrau des Angeklagten gesagt haben, vom Vater gezwungen worden zu sein, die Frau zu erschießen. Der 17-Jährige hatte vor mehreren Wochen die Aussage vor Gericht verweigert. Die Verteidigung kündigte weitere Beweisanträge an.

Opfer wurde mit Kopfschuss getötet

Das Opfer war im August 2019 in der Nähe des Reiterhofs aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Laut Anklage kommt als Täter nur der 56-Jährige in Betracht, dessen Mobiltelefon zum Tatzeitpunkt am Tatort eingeloggt war. Der Apparat des Sohnes befand sich im Wohnhaus des Angeklagten in Wiesbaden-Kloppenheim.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2020 (dpa).

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