Im Prozess um eine Fehde im Rockermilieu ist ein Mann aus der Hells-Angels-Szene zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte am 14.03.2018 versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung fest und verhängte zehn Jahre und drei Monate Haft. Der 57-Jährige war angeklagt, am Himmelfahrtstag 2016 in der Frankfurter Innenstadt Schüsse auf einen 41-jährigen Kontrahenten abgegeben zu haben, der dort mit dem Auto unterwegs war (Az.: 6330 Js 219886/16).
Verteidigung sah Notwehr
Das Schwurgericht verurteilte den Mann auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Vor Gericht hatte der Angeklagte gesagt, aus dem Auto sei zuvor geschossen worden. Die Verteidigung hatte daher einen Freispruch gefordert, da der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe.
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Verbotene Kennzeichen der Hells Angels, NStZ 2017, 481
Braun/Albrecht, Bekämpfung der Rockerkriminalität, NJOZ 2014, 1481
Esser/Langbauer, "Unter Rockern", JA 2013, 28
Aus dem Nachrichtenarchiv
Baden-Württemberg will allen Rockerbanden Waffen entziehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.07.2015,
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