Angeklagte nach acht Monaten U-Haft jetzt zunächst auf freiem Fuß
Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bleibt der Richterspruch bestehen, müsste die Rapperin noch einmal ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, unter anderem wegen Menschenhandels und Zuhälterei. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren verlangt.
Vorwurf der Zuhälterei hat sich nicht bestätigt
Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von rund 60.000 Euro entstanden, außerdem hatte Schwesta Ewa Ohrfeigen und Tritte ausgeteilt. Die Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, die jungen Frauen geschlagen zu haben. Sie hatte aber zugleich erklärt, dass die Mädchen freiwillig der Prostitution nachgegangen seien. Diese Version bestätigten die Zeuginnen vor Gericht. In der Urteilsbegründung hieß es, die jungen Frauen hätten sich nicht unter Zwang prostituiert.