Mehr als drei Jahre nach einer Bombendrohung bei einer Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist ein Mann in einem Berufungsprozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main befand den 40-Jährigen am 03.08.2017 einer Bedrohung, anders als die erste Instanz aber nicht mehr der Störung des öffentlichen Friedens, für schuldig. Die zuvor vom Amtsgericht Königstein verhängte Strafe von einem Jahr Haft wurde auf sechs Monate herab- und zur Bewährung ausgesetzt (Az.: 6140 Js 219408/14).
Sachverhalt
Der psychisch kranke und alkoholabhängige Mann hatte im Mai 2014 im Schlosshotel Kronberg im Taunus angerufen und behauptet, eine Bombe zünden zu wollen. Die Leitung des Hotels entschied damals, das komplette Haus mit 92 Gästen und Bediensteten zu evakuieren - darunter war auch die Geburtstagsgesellschaft Schröders. Weil die Räumung "mit äußerster Diskretion" abgelaufen sei, habe der Vorgang keine breite Wirkung in der Öffentlichkeit erzielt, sagte die Vorsitzende Richterin. Dies aber sei bei einer Störung des öffentlichen Friedens erforderlich.
Angeklagter bestritt im Nachhinein sein Bekenntnis zur Tat
Der Angeklagte aus Berlin hatte sich in zwei E-Mails an das Hotel und später in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu der Tat bekannt. Später bestritt er sie vor Gericht und sprach von seinem starken Geltungsdrang. Das Gericht sah ihn unter anderem als überführt an, weil er den Standort der Telefonzelle in Berlin kannte, von der der Anruf gekommen war.
LG Frankfurt a. M., Keine Angabe vom 03.08.2017 - 03.08.2017 6140 Js 219408/14
Redaktion beck-aktuell, 4. August 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Zur Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus, BeckRS 2017, 108156
OLG Karlsruhe, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, NStZ-RR 2017, 108
Aus dem Nachrichtenarchiv
AG Königstein: Ein Jahr ohne Bewährung für Bombendrohung bei Schröder-Party, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.03.2016, becklink 2002850