LG Frankfurt am Main: Kunstobjekt "Schlagende Verbindung" ist keine Waffe

Das Kunstwerk "Schlagende Verbindung" (ein einem Schlagring ähnliches Metallobjekt, auf dem eine Plätzchenform montiert ist) ist keine Waffe im Sinn des Waffengesetzes. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und den Frankfurter Objektkünstler und Designer Peter Zizka in zweiter Instanz freigesprochen (Urteil vom 08.05.2019, Az.: 5/05 NS 938 Js 33243/18).

AG verurteilte Künstler zu Geldbuße von 1.000 Euro

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte Zizka zuvor wegen Verstoßes gegen waffenrechtliche Vorschriften zu 1.000 Euro Geldbuße verurteilt. Ziska hatte im März 2018 eine Vortragsreise nach Dubai angetreten, zu der er auch einige seiner Kunstobjekte mitgenommen hatte – darunter den Schlagring. Das Werk war auf dem Frankfurter Flughafen sichergestellt worden. Über den Freispruch hatte zuvor die "Bild"-Zeitung (Ausgabe vom 09.05.2019) berichtet.

LG Frankfurt am Main sieht in Objekt keine Waffe

Mit der Verbindung zwischen einem einem Schlagring ähnlichen Eisenteil und einem sternförmigen Plätzchenausstecher habe er zu einem "Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt" aufrufen wollen, hatte der Künstler argumentiert. Für einen wirklichen Kampfeinsatz sei die "Schlagende Verbindung" aber schon deshalb ungeeignet, weil ihr die typischen Eigenschaften des Schlagrings – Spitzen und Abrundungen – fehlten. Das LG sah dies am 08.05.2019 ebenso. Das Objekt sei nicht als Waffe hergestellt worden, deshalb handele es sich auch nicht um eine Waffe im Sinn des Waffengesetzes, zitierte der Sprecher aus dem Urteil.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.05.2019 - 08.05.2019 5/05 NS 938 Js 33243/18

Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2019 (dpa).

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