Sprecherin der Letzten Generation zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Sprecherin der Letzten Generation, Carla Hinrichs, ist vom LG Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In dem Berufungsprozess ging es um eine Verurteilung Hinrichs aus dem Jahr 2023.

Die 26-Jährige soll im Jahr 2022 eine Frankfurter Straße blockiert und sich während des Protests festgeklebt haben. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau. Gegen die Aktivistin wurde ein Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro verhängt. Dagegen legte sie Einspruch ein. Das AG Frankfurt am Main verurteilte sie schließlich im Mai vergangenen Jahres zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung. Nach dem Urteil ging die junge Frau in Berufung. Hinrichs schilderte teils unter Tränen während der Verhandlung, sie sei schon klimabewusst aufgewachsen. "Ich bin überzeugt, das richtige getan zu haben", sagte sie in Bezug auf die Blockade im Jahr 2022.

Mit den Ankündigungen in sozialen Medien und weiteren Blockadeaktion hätte sie sich selbst vielleicht ein Bein gestellt, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum der Angeklagten (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.01.2023 - 5/20 Ns 6460 Js 251531/22). "Es ist eine Sache, als junger Mensch aus dem Gericht herauszugehen und sauer zu sein und spontane Posts zu verfassen." Es habe eine andere Qualität, mediale Öffentlichkeit zu suchen und mehre Tage nach einer Verurteilung neuerliche Protestaktionen anzukündigen und Urteile zu ignorieren. "Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht", so Kirschbaum. Hinrichs gab an, heute wohl die ursprüngliche Geldstrafe anzunehmen, statt das Risiko einer Vorstrafe einzugehen. Weitere Blockadeaktionen der Letzten Generationen würde sie sich überlegen.

Auch im Vorfeld des Prozesses postete Hinrichs auf "X": "Auf dem Weg nach Frankfurt. Morgen stehe ich vor dem LG. 2023 war das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. 2024 beginnt mit der Strafverfolgung jener, die friedlich gegen die weitere Erhitzung protestieren."

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.01.2024 - 5/20 Ns 6460 Js 251531/22

Redaktion beck-aktuell, ak, 4. Januar 2024 (dpa).