Der Angeklagte hatte im Dezember vergangenen Jahres einen Tag Hafturlaub erhalten und kehrte nicht zurück. Mitte Februar geriet er schließlich in eine Verkehrskontrolle, bei der das Rauschgift sichergestellt wurde.
Vor Gericht (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.10.2023 – 5870 Js 209017/23) legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sei in Frankfurt am Main bei seiner Ex-Ehefrau untergekommen – dort habe es ihm besser gefallen als in der Haftanstalt. Das Rauschgift habe er im Auftrag eines Bekannten mit sich geführt.
Ursprünglich war der Mann wegen eines Raubüberfalls auf ein Hotel zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Um in den Genuss des offenbar liberaleren Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen zu kommen, meldete sich der Hesse an einer fingierten Adresse in dem Nachbarbundesland an. Dort wurde ihm bereits nach acht Monaten der Hafturlaub gewährt.