LG Frankfurt am Main: Elf Monate Haft für Bombendrohung bei Geburtstag von Altbundeskanzler Schröder

Wegen einer Bombendrohung bei der Geburtstagsfeier von Altbundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2014 hat das Landgericht Frankfurt am 21.11.2019 einen 42-Jährigen zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Richter des Revisionsverfahrens ordneten zudem die Unterbringung des Berliners in einer Entzugsanstalt an (Az.: 6140 Js 219408/14).

Telefonische Bombendrohung

Mit einer telefonischen Bombendrohung hatte der Mann 2014 die Geburtstagsfeier in einem Hotel in Hessen gestört. Der Angeklagte hatte bei dem Hotel angerufen und gesagt: "Habe Bombe gelegt. In einer Stunde. Tschüss." Daraufhin wurden 92 Personen, darunter auch die Geburtstagsgesellschaft Schröders, in Sicherheit gebracht. Dem Hotel entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.

"Ärger über ungerechte Welt" 

Der Mann hatte vor Gericht den Anruf gestanden und ihn mit seinem "Ärger über die Ungerechtigkeit der Welt" begründet, der ihn regelmäßig nach dem Konsum größerer Mengen Alkohols befalle. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung in einer Klinik an.

Zunächst nur zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht hatte den Mann im August 2017 zunächst zu sechs Monaten Bewährungsstrafe wegen Bedrohung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft erreichte in der Revision allerdings die Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht, da auch der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens in Betracht komme. Im noch nicht rechtskräftigen Urteil des neuen Prozesses hieß es nun, die vielen einschlägigen Vorstrafen des Mannes ließen eine Bewährungsstrafe nicht mehr zu.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2019 (dpa).