LG Frankfurt a. M.: Fußballfan erhält Schmerzensgeld nach Polizeieinsatz

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Anhänger von Eintracht Frankfurt Schadensersatz und ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen. Polizeibeamte hatten den Fan bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen, wobei er einen Lendenwirbelbruch erlitt (Urteil vom 26.02.2020, Az.: 2-04 O 289/19).

Kläger versuchte Beschlagnahme eines Transparents zu verhindern

Am 21.02.2019 fand ein Spiel von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena in Frankfurt statt. Fußballfans hatten zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere Meter langes Transparent mit unangemessener Aufschrift ausgelegt. Einige Polizeibeamte begaben sich dorthin, um das Banner zu beschlagnahmen. Ein Fußballfan, der spätere Kläger, trat den Beamten aggressiv entgegen und versuchte, die Beschlagnahme zu verhindern, unter anderem griff er nach dem Banner und stellte einem Beamten ein Bein. 

Polizeibeamte stießen Kläger später über die Bande

Ein erster Polizeibeamter schubste den Kläger sodann in Richtung der Bande am Spielfeldrand. Der Kläger blieb dort stehen und hatte keinen Zugriff mehr auf das Transparent. Der Polizeibeamte drehte ihm daraufhin den Rücken zu und unterstützte seine Einheit beim weiteren Abtransport des Transparents. Als das Banner bereits mehrere Schritte vom Kläger entfernt worden war, traten zwei weitere Polizeibeamte auf ihn zu und stießen ihn über die Bande. Der Kläger schlug unglücklich auf dem Boden auf und erlitt eine Lendenwirbelfraktur.

LG: Amtspflichten verletzt

Das LG hat festgestellt, dass die beiden Polizeibeamten, die den Kläger über die Bande gestoßen hätten, ihre Amtspflichten verletzt haben. Von dem Kläger sei ab dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr ausgegangen, als er nach dem Stoß des ersten Beamten an der Bande gestanden habe. Weder habe der der Kläger erneut den Abtransport des Banners zu behindern gedroht, noch Polizeibeamte anzugreifen. Das hätten die beiden weiteren Polizeibeamten aus ihrer Perspektive auch erkennen können, zumal der erste Beamte dem Kläger bereits den Rücken gekehrt und weitergegangen sei und der Kläger ohne weitere Regungen an der Bande stehen geblieben sei. Ob die Polizeibeamten, die den Kläger sodann über die Bande gestoßen hätten, subjektiv davon ausgegangen seien, von ihm drohe weitere Gefahr, sei nicht entscheidend. Maßgeblich sei vielmehr, wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte, so das LG.

Fan erhält 7.000 Euro Schmerzensgeld

Das LG hat dem Kläger ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Kläger wegen der Lendenwirbelfraktur sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden musste und rund sechs Wochen arbeitsunfähig war. Außerdem habe das Land Hessen dem Kläger Krankenkosten in niedriger dreistelliger Höhe zu ersetzen sowie etwaige künftige (Folge-)Schäden aus dem Vorfall.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.02.2020 - O 289/19

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2020.

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