Kein Schadenersatz für Radfahrer nach Sturz über Mülltonnen auf Radweg

Erkennt ein Radfahrer, dass ihm geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 24.09.2021 entschieden.

Sturz beim Umfahren von Mülltonnen auf Radweg

Ein Mann war als Radfahrer auf einem Radweg unterwegs. Seiner Schilderung nach erkannte er, dass sich auf dem Radweg zwei Mülltonnen befanden. Beim Versuch, diesen auszuweichen, fuhr er gegen eine der Mülltonnen, stürzte und verletzte sich schwer. Mit seiner Klage verlangte er nun von dem zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Er behauptete, die Müllwerker hätten die geleerten Tonnen auf dem Radweg abgestellt, sodass es nicht möglich gewesen sei, gefahrlos vorbeizufahren. Dies stelle eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.

LG: Radfahrer hat Sturz selbst zu verantworten

Das LG hat die Klage abgewiesen. Zwar könne das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sein, da Tonnen als "ruhendes Hindernis", den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigten. Wäre das ruhende Hindernis aber schon von weitem erkennbar, müsse der Radfahrer diesem mit einem ausreichenden Seitenabstand ausweichen. Halte er diesen Abstand nicht ein und stürze, so sei der Sturz nicht auf die in dem Hindernis liegende Gefahr, sondern ganz überwiegend auf seine eigene grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen. Vorliegend habe der Radfahrer den Mülltonnen weiträumig ausweichen können, sich jedoch bewusst dazu entschieden, an diesen so knapp vorbeizufahren, dass es zu einem Sturz kommen konnte. Dieses Mitverschulden schließe alle seine etwaigen Ansprüche aus.

LG Frankenthal, Urteil vom 24.09.2021 - 4 O 25/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2021.