Kein Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden am Pkw

Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern dass es sich teilweise um nicht reparierte Vorschäden handelt, kann dies zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen. Das hat das Landgericht Frankenthal kürzlich entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auto wurde beim Ausparken leicht beschädigt

Eine Frau aus Mannheim hatte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß in Ludwigshafen abgestellt, als der Fahrer eines anderen Fahrzeugs beim Ausparken leicht gegen das Heck des geparkten Autos stieß. Die Frau ließ daraufhin ein Gutachten über die Höhe der Reparaturkosten einholen. Die vom Privatgutachter ermittelten rund 5.000 Euro forderte die Frau nun von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Gerichtsgutachten: Einige Kratzer eindeutig nicht bei verhandeltem Unfall entstanden

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige stellte im Verfahren zwar fest, dass manche der geltend gemachten Schäden plausibel auf den Unfall zurückzuführen sein könnten. Es gebe jedoch auch Kratzer in unterschiedliche Richtungen, die nicht gleichzeitig bei einem Unfall entstehen könnten. Auch mache die Frau Schäden in Bereichen geltend, in denen es überhaupt keinen Anstoß gegeben habe. Der Sachverständige konnte somit sicher ausschließen, dass sämtliche Schäden auf dieses Unfallereignis zurückzuführen sind.

LG: Versicherung muss nicht für grundsätzlich plausiblen Teilschaden einstehen

Damit stand für das Gericht fest, dass die Folgen eines früheren Unfalls nicht - wie von der Frau behauptet - ordnungsgemäß repariert worden waren. In einer solchen Situation lasse sich nicht sicher feststellen, ob oder welche der Schäden zusätzlich bei dem späteren Unfall entstanden sind. Die Versicherung müsse damit auch nicht für den grundsätzlich plausiblen Teilschaden einstehen, so das Gericht.

LG Frankenthal, Urteil vom 09.06.2021 - 1 O 4/20

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2021.