Pferdekauf mit Hindernissen: Wo Sport draufsteht, muss auch Sport drin sein

Eine Frau suchte explizit ein Pferd für Reitturniere und wurde scheinbar fündig – doch der Vierbeiner entpuppte sich als eher unsportlich. Dafür gibt es nun Geld zurück, Haftungsausschluss hin oder her, sagt das LG Frankenthal.

"Gekauft wie gesehen" lässt sich auch beim Pferdekauf vereinbaren, doch dafür gibt es Grenzen, wie nun das LG Frankenthal feststellte. Eine Verkäuferin muss den Kaufpreis von 13.800 Euro für ein Pferd zurückzahlen, weil sich das Tier – obwohl die Käuferin explizit nach einem Sportpferd gesucht hatte – als eher gebrechlich herausstellte (Urteil vom 01.08.2025 – 7 O 257/22).

Die Hobbyreiterin hatte im Internet die Annonce für das Pferd gesehen, worauf sie die Verkäuferin kontaktierte und einen Proberitt vereinbarte. Danach war sie offenbar so überzeugt von dem Vierbeiner, dass sie ihn erwerben wollte. Im Verkaufsgespräch betonte die Frau, dass sie das Pferd für den Reitsport einsetzen wolle. Am Ende einigte man sich auf einen Kaufpreis von 13.800 Euro, den die Käuferin bezahlte. Im Kaufvertrag schloss die Verkäuferin die "Gewährleistung", also die Haftung für Mängel, aus, sonstige Vereinbarungen zur Verwendung des Pferdes traf man nicht.

Das kostspielige Pferd entpuppte sich jedoch bald als Fehlkauf: Kurze Zeit nach dem Kauf stellte ein Tierarzt fest, dass es aufgrund von Fremdkörpern im Kniegelenk lahmte und damit denkbar ungeeignet für den Reitsport war. Die Hobbyreiterin zog daraufhin vor Gericht, wo sie nun recht bekam.

Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Käuferin im Gespräch hinreichend klar gemacht habe, dass sie ein Pferd für den Reitsport suche, was bei der Vertragsauslegung zu berücksichtigen sei. Somit habe die Verkäuferin ein Sportpferd geschuldet, das die Käuferin aber eben nicht bekommen habe. Auf den Gewährleistungsausschluss könne sich die Verkäuferin nicht berufen, so das LG. Würde man diesen als gültig erachten, wäre der Anspruch aus dem Kaufvertrag, wonach der Käuferin ein Sportpferd zustünde, de facto wertlos.

LG Frankenthal, Urteil vom 01.08.2025 - 7 O 257/22

Redaktion beck-aktuell, mam, 27. August 2025.

Mehr zum Thema