LG Flensburg: Lebenslange Haft für Ermordung 17-jähriger Ex-Freundin

Fast ein Jahr nach den tödlichen Messerstichen auf eine 17-jährige Flensburgerin ist ihr Ex-Freund am 05.02.2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass der Flüchtling aus Afghanistan die junge Deutsche am 12.03.2018 in ihrer Wohnung mit 14 Messerstichen erstochen hatte. Mireille habe sich nach zwei Jahren On-Off-Beziehung endgültig von dem jungen Mann getrennt, was der Angeklagte nicht akzeptieren habe können, so das Gericht.

Endgültige Trennung nicht verkraftet

Es sei ein Mord aus niedrigen Beweggründen gewesen. Wenn der Angeklagte verzweifelt gewesen sei, dann nicht aus Trauer, sondern wegen des Kontrollverlusts über Mireille, so das Gericht. Dass diese die Beziehung tatsächlich endgültig beendet habe, sei nicht mit der narzisstischen Persönlichkeit des Angeklagten vereinbar gewesen.

Angeklagter leugnet Tat

Die Erste Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mordmotive hatte sie verneint. Der Angeklagte selbst, der während des Prozesses geschwiegen hatte, hatte in seinem letzten Wort erklärt, er habe die Tat nicht begangen. Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen.

Erwachsenenstrafrecht angewendet

Der junge Afghane war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, sein genaues Alter ist umstritten. Die Richter gingen mit Verweis auf mehrere Gutachten davon aus, dass der Angeklagte älter als 21 Jahre alt ist und wendeten Erwachsenenstrafrecht an. Die Verteidigung hält ihn für jünger.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2019 (dpa).

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