LG Flensburg: Bewährungsstrafe für Mord vor 35 Jahren

Mord verjährt nie, heißt ein Grundsatz des Strafrechts. So ist es auch im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Schleswiger Rentnerin vor 35 Jahren. Das Landgericht Flensburg hat den Angeklagten nun verurteilt. Ein anderer Grundsatz des Strafrechts lautet: Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Trotzdem verlässt im Fall der 1982 brutal getöteten Frau der Täter das Gericht auf freiem Fuß.

Frau mit Sofakissen erstickt

Daran, dass der angeklagte Familienvater die Rentnerin umgebracht hat, gab es keine Zweifel. Im Prozess gestand der heute 52-Jährige, die Rentnerin als Jugendlicher in ihrer Wohnung bestohlen und mit einem Sofakissen erstickt zu haben. Die 73-Jährige hatte ihn beim Durchwühlen der Schränke erwischt. An ein Sexualdelikt konnte oder wollte er sich im Prozess zwar nicht erinnern, aber die Polizei hatte ihn 2016 dank einer Spermaspur auf dem entblößten Körper der Toten überführt. Seit 2012 hatten die Ermittler wieder intensiver an dem Fall gearbeitet und auch einen Massen-Gentest eingesetzt.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung

"Der Angeklagte wollte sie zum Schweigen bringen", sagte Richterin Birte Babener. Aus Angst, dass sein Opfer ihn anzeigt. "Er verschloss ihre Atemwege auch dann noch, als sie bereits in Ohnmacht gefallen war und würgte", sagte Babener. Dennoch konnte ihre Kammer den Angeklagten nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilen. Da der Mann zum Zeitpunkt der Tat erst 17 war, galt für ihn Jugendstrafrecht. Und da eine Jugendstrafe höchstens zehn Jahre betragen darf, blieben der Kammer nur noch maximal zwei Jahre. Denn 1986, vier Jahre nach dem aktuell verhandelten Fall, verurteilte das Landgericht Lübeck den damals 21-Jährigen bereits zu acht Jahren Jugendstrafe. 1985 hatte er einen Siebenjährigen in Holstein erwürgt.

Richterin tat sich schwer

Angesichts dessen hatte die Richterin hörbar Mühe, als sie in der Urteilsbegründung von einem "gerechten Schuldausgleich" im Rahmen des Strafrahmens sprach. Dem inzwischen 75-jährigen Sohn des Opfers war es im Prozess schwer gefallen zu schildern, wie er seine Mutter damals leblos gefunden hatte. "Das kann man nicht aufarbeiten, so was vergisst man nicht."

Keine Grundlage für Vollstreckung der Haft

"Ich musste schwer schlucken und mich sammeln", sagte Staatsanwalt Axel Schmidt, nachdem er erkannt hatte, dass der Angeklagte mit einer milden Strafe davon kommt. Denn auch für die Vollstreckung der Haft sahen Staatsanwaltschaft und Kammer im Jugendrecht keine Grundlage. Die Sozialprognose ist gut, mit erzieherischen Gründen konnten sie bei einem über 50-Jährigen nicht argumentieren – und die Schwere der Schuld, mit der bei Erwachsenen von der Bewährung abgesehen werden kann, greift im Jugendstrafrecht nicht.

Ehefrau steht zu Angeklagtem

"Er ist wegen Mordes verurteilt worden, aber kann heute Abend nach Hause fahren", fasste Anwalt Sönke Husfeld das Urteil für seinen Mandanten zusammen. Die Festnahme hatte den Mann im Sommer 2016 plötzlich aus Familie und Beruf gerissen, in einem Ort, in dem man sich kennt. Seine Lebensgefährtin, mit der er seit 19 Jahren liiert ist, versicherte ihm in einem in der Verhandlung verlesenen Brief: "Egal, was dabei rauskommt, ich liebe Dich."

Jahrelang zu viel Alkohol getrunken

Wie der Mörder von ihr nun wohl aufgenommen wird? Ihm falle es nicht leicht, über die Tat zu reden, hatte der Mann, der jahrelang zu viel Alkohol trank und viele Jahre seiner Kindheit in einem Heim lebte, im Prozess gesagt. "Ich spreche nicht mal mit meiner eigenen Familie." Dabei sei ihm die Tat "die ganzen Jahre nicht aus dem Kopf gegangen. Auf der Arbeit, nach der Arbeit habe ich mich zulaufen lassen. Ich kam damit nicht fertig."

Mann zeigt Reue

Zumindest die juristische Aufarbeitung ist für ihn nun vorüber. Die jahrelange Angst, wegen des Mordes wieder hinter Gitter zu müssen, ist weg, sobald das Urteil rechtskräftig wird und er sich an die Bewährungsauflagen hält. Zum Ende der Verhandlung sagte er: "Es tut mir leid." Er bereue, was er der Familie des Opfers angetan habe. "Die Schuld", so Anwalt Husfeld, "trägt er sein Leben lang mit sich". Auch nach 35 Jahren.

LG Flensburg, Urteil vom 19.01.2017

Redaktion beck-aktuell, Alexander Preker, 20. Januar 2017 (dpa).