Angeklagter bricht nach Urteilsverkündung blutend zusammen

Vor dem LG Flensburg hat es während der Urteilsverkündung gegen einen 24 Jahre alten Mann einen dramatischen Zwischenfall gegeben. Der Angeklagte brach am Dienstagnachmittag im Gerichtssaal aus dem Mund blutend zusammen. Grund für die Blutung war wohl eine Rasierklinge im Mund des Mannes.

Sein Dolmetscher hatte das Gericht zuvor darauf aufmerksam gemacht. Kurze Zeit später wurde der 24-Jährige mit einem Krankenwagen auf einer Trage liegend und von Justizbeamten bewacht weggefahren. Seinem Anwalt zufolge war er ansprechbar. Die Urteilsverkündung wurde noch am Dienstagnachmittag fortgesetzt. Das sei möglich, weil sich der Angeklagte selbst verhandlungsunfähig gemacht habe, sagte der Anwalt.

Kurz vor dem Vorfall war der Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Er soll im Dezember 2022 in Flensburg seinen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem Stich in den Kopf getötet haben. Der Verteidiger hatte zuvor einen Freispruch gefordert, weil sich die Täterschaft seines Mandanten nicht zweifelsfrei beweisen lasse. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen. Grund sollen Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gewesen sein. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert.

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LG Flensburg, Urteil vom 06.02.2024

Redaktion beck-aktuell, gk, 7. Februar 2024 (dpa).