Der Fußballclub Rot-Weiss Essen darf einen Zuschauer, der beim Spiel des Regionalligisten am 02.12.2016 gegen den SV Rödinghausen Gegenstände auf das Feld geworfen hatte, in Regress nehmen. Das Landgericht Essen habe die Rechtsauffassung des Vereins bestätigt, wonach er eine 5.000-Euro-Strafe durch den Westdeutschen Fußballverband auf den eindeutig identifizierten Stadionbesucher umlegen dürfe. Diese Strafe und die Verfahrenskosten müsse der Zuschauer dem Verein nun erstatten, teilte der Club am 02.10.2017 mit.
Zuschauer durch Videoaufnahmen überführt
Auf Videoaufnahmen sei klar ersichtlich gewesen, wie der Zuschauer mehrfach und mit Vorsatz Gegenstände auf das Spielfeld warf und so die Gesundheit anderer Zuschauer sowie der sich unmittelbar vor der Tribüne befindlichen Spieler und des Unparteiischen gefährdete. "Wer diese Sicherheit vorsätzlich gefährdet, muss selbstverständlich auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Nichts anderes sagt dieses Urteil, und daher sind wir froh, dass das Gericht dieser Rechtsauffassung gefolgt ist und somit nicht der Verein und seine Fans durch das Fehlverhalten einer einzelnen Person Nachteile erfahren", sagte RWE-Vorsitzender Michael Welling.
LG Essen
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2017 (dpa).
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