LG Essen: Haft­stra­fen für fünf junge Deut­sche wegen Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gun­gen von Schü­le­rin­nen

Nach einer Serie von Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gun­gen an Schü­le­rin­nen im Ruhr­ge­biet hat das Land­ge­richt Essen fünf junge Män­ner ver­ur­teilt. Sie be­ka­men am 26.11.2018 Haft­stra­fen zwi­schen drei Jah­ren und neun Mo­na­ten sowie sechs Jah­ren und drei Mo­na­ten, ei­ni­ge von ihnen wur­den nach Ju­gend­straf­recht ver­ur­teilt. Die An­ge­klag­ten haben laut Ur­teil zwi­schen 2016 und 2018 Schü­le­rin­nen unter einem Vor­wand in ein Auto ge­lockt und an­schlie­ßend an ein­sa­men Orten ver­ge­wal­tigt. Ei­ni­ge der ins­ge­samt sechs Opfer waren zur Tat­zeit erst 16 Jahre alt. Im Ur­teil des Es­se­ner LG war von "scheu­ß­li­chen Taten" die Rede.

Sie­ben Ver­ge­wal­ti­gungs­fäl­le an­ge­klagt – Dun­kel­zif­fer mög­li­cher­wei­se grö­ßer

Der Staats­an­walt­schaft zu­fol­ge hat­ten die An­ge­klag­ten die Schutz­lo­sig­keit der Schü­le­rin­nen in "per­fi­der Art und Weise" aus­ge­nutzt. Drei der An­ge­klag­ten hat­ten in dem Pro­zess Ge­ständ­nis­se ab­ge­legt. Die fünf jun­gen Deut­schen zwi­schen 17 und 24 Jah­ren, die aus Essen, Gel­sen­kir­chen und Wup­per­tal kom­men, hat­ten sich dem­nach in einer Chat­grup­pe zu­sam­men­ge­schlos­sen und sich dort über Schü­le­rin­nen aus­ge­tauscht und Ver­ab­re­dun­gen ge­trof­fen. In der Regel soll sich je­weils einer der Täter ein­zeln mit einem Mäd­chen ver­ab­re­det haben, die an­de­ren seien hin­zu­ge­kom­men. An­ge­klagt waren sie­ben Fälle der Ver­ge­wal­ti­gung, einer davon wurde wäh­rend des Pro­zes­ses ein­ge­stellt. Die Dun­kel­zif­fer könn­te laut den Er­mitt­lern al­ler­dings noch we­sent­lich grö­ßer sein. Die Zeu­gen­ver­neh­mun­gen vor Ge­richt fan­den wie das Plä­doy­er der Staats­an­walt­schaft unter Aus­schluss der Öf­fent­lich­keit statt.

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2018 (dpa).

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