Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Die Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien, so das Gericht. Zudem darf Niko Liquids seine Kapseln dem Urteil zufolge nicht als "apothekenreine Liquids" anpreisen. Ein Grund: Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen – die Aussage sei also eine Selbstverständlichkeit, und Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei nicht erlaubt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Niko Liquids kann in Berufung gehen.
Auch Elektroverdampfer gelten als gesundheitsschädlich
Elektronische Zigaretten boomen in Deutschland, der Verkauf ist im Vergleich zu klassischen Kippen aber noch eine Nische. Die Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte als bessere Alternative zu Tabak. Allerdings gelten auch die Elektroverdampfer als gesundheitsschädlich, allerdings nicht im gleichen Ausmaß wie Tabak-Glimmstängel.