Drogenabgabe an Minderjährige und Drogenhandel
Laut Urteil hat die 14-Jährige zwei Tabletten mit einem Totenkopf-Symbol geschluckt. Ihre Freunde waren dabei, als sie zusammenbrach. "Man kann von Glück sagen, dass nicht noch mehr Personen gestorben sind", sagte Richter Jörg Schmitt in der Urteilsbegründung. Und direkt an den Angeklagten gewandt: "Sie haben ihr nicht nur Tabletten mit Totenkopf-Symbol verkauft, sie haben ihr auch den Tod verkauft." Das Urteil lautet auf Drogenabgabe an Minderjährige und auf Drogenhandel. Dass es sich um eine Minderjährige gehandelt hat, will der Angeklagte allerdings nicht gewusst haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.