AG Erkelenz: Haftstrafe für Heilpraktiker nach Nötigungs-Versuch an Hypnose-Patientin

Ein Heilpraktiker aus Nordrhein-Westfalen, der eine Patientin in tiefe Hypnose versetzt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert hat, ist zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er habe versucht, der Frau einzureden, sie beide seien weltbekannte Pornostars und müssten für einen neuen Film üben, stellte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Erkelenz am 05.09.2019 in seiner Urteilsbegründung fest.

Angeklagter wurde durch heimlichen Ton-Mitschnitt der Patientin überführt

Die Patientin hatte nicht mitgemacht, so war es bei dem Versuch geblieben. Das Gericht verurteilte den 62-Jährigen aus Wegberg wegen versuchter sexueller Nötigung zulasten einer willenlosen Person und wegen unerlaubten Drogenbesitzes. Die Frau hatte bei einer Sitzung im September 2017 heimlich einen Ton-Mitschnitt angefertigt und dann die Polizei eingeschaltet. Zuvor habe sie Alpträume gehabt und einen Verdacht gegen den Mann gehegt.

Polizisten fanden bei Hausdurchsuchung Drogen

Polizisten fanden bei einer Hausdurchsuchung Drogen bei dem Mann. Der 62-Jährige hatte nach Gerichtsangaben in der nicht-öffentlichen Sitzung gestanden. Seine Zulassung als Heilpraktiker hat er den Angaben zufolge mittlerweile verloren. Er arbeitet jetzt als Tier-Heilpraktiker.

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2019 (dpa).

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