Angeklagter wurde durch heimlichen Ton-Mitschnitt der Patientin überführt
Die Patientin hatte nicht mitgemacht, so war es bei dem Versuch geblieben. Das Gericht verurteilte den 62-Jährigen aus Wegberg wegen versuchter sexueller Nötigung zulasten einer willenlosen Person und wegen unerlaubten Drogenbesitzes. Die Frau hatte bei einer Sitzung im September 2017 heimlich einen Ton-Mitschnitt angefertigt und dann die Polizei eingeschaltet. Zuvor habe sie Alpträume gehabt und einen Verdacht gegen den Mann gehegt.
Polizisten fanden bei Hausdurchsuchung Drogen
Polizisten fanden bei einer Hausdurchsuchung Drogen bei dem Mann. Der 62-Jährige hatte nach Gerichtsangaben in der nicht-öffentlichen Sitzung gestanden. Seine Zulassung als Heilpraktiker hat er den Angaben zufolge mittlerweile verloren. Er arbeitet jetzt als Tier-Heilpraktiker.